Berechnen Sie das Standard-Elterngeld und die '6+6-Elternzeitregelung' (gemeinsam für beide Elternteile) aus regulärem Lohn und Monaten, und vergleichen Sie beide Summen direkt.
Stand 2025 — Seit dem 01.01.2025 ist die 25%ige Nachzahlungsregel abgeschafft — der volle Betrag wird nun jeden Monat während der Elternzeit ausgezahlt.
Geben Sie einen regulären Lohn von 0 oder mehr und Monate zwischen 1 und 12 ein.
Gesamtleistung (10.000 KRW)
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Monatliche Leistungsübersicht
Monat
Satz
Monatliche Obergrenze (10.000 KRW)
Betrag (10.000 KRW)
Gleiche Bedingungen, unter 6+6?
Standardleistung (1 Elternteil)
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6+6-Regelung (1 Elternteil, gleiche Monate)
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Mehrbetrag unter 6+6 (10.000 KRW): -
Elternteil 1
Elternteil 2
Geben Sie einen regulären Lohn von 0 oder mehr und Monate zwischen 1 und 12 ein.
Elternteil 1 · Gesamtleistung (10.000 KRW)
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Elternteil 2 · Gesamtleistung (10.000 KRW)
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Gemeinsame Summe beider Elternteile (10.000 KRW)
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Was wäre unter dem Standardelterngeld?
Gemeinsame Summe unter dem Standardelterngeld (10.000 KRW)
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Gemeinsame Summe beider Elternteile (10.000 KRW)
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Mehrbetrag des Paares unter 6+6 (10.000 KRW): -
Die 6+6-Elternzeitregelung setzt voraus: das Kind ist bei Beginn der Elternzeit höchstens 18 Monate alt, beide Elternteile nehmen Elternzeit (gleichzeitig oder nacheinander), mindestens ein Elternteil nimmt seit 2024 erstmals Elternzeit, und es bestehen mindestens 180 Tage Beschäftigungsversicherung. Beamte und Lehrkräfte an Privatschulen sind ausgeschlossen.
Über Koreas Elterngeld
Koreas Elterngeld zahlt Arbeitnehmern mit Beschäftigungsversicherung während der Elternzeit einen Anteil ihres regulären Lohns; seit dem 01.01.2025 ist die 25%ige Nachzahlungsregel abgeschafft, sodass der volle Betrag jeden Monat ausgezahlt wird. Satz und monatliche Obergrenze richten sich nach den genutzten Monaten: 100% des Lohns (Obergrenze 2,5 Mio. KRW) für die Monate 1-3, 100% (2 Mio. KRW) für die Monate 4-6 und 80% (1,6 Mio. KRW) ab Monat 7. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, gilt für die ersten 6 Monate stattdessen die 6+6-Regelung mit höheren Obergrenzen (2,5 Mio. KRW für Monate 1-2, 3 Mio. für Monat 3, 3,5 Mio. für Monat 4, 4 Mio. für Monat 5, 4,5 Mio. für Monat 6) bei 100%, danach wieder die Standardregel (80%, 1,6 Mio. KRW) ab Monat 7.